Amtliche Bekanntmachung Nr. 5/2015
Anmeldung zur Fortbildungsprüfung gem. §§ 53, 54, 56 BBiG zum „Steuerfachwirt“ / zur „Steuerfachwirtin“
Der schriftliche Teil der Fortbildungsprüfung gem. §§ 53, 54, 56 BBiG zum „Steuerfachwirt“ / zur „Steuerfachwirtin“ findet am 9., 10. und 11. Dezember 2015 einheitlich im Bundesgebiet statt. Bewerber, die im Bundesland Berlin vorwiegend beruflich tätig sind oder, wenn sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen, dort wohnen bzw. bei mehrfachem Wohnsitz sich vorwiegend dort aufhalten, müssen die Anmeldung bis spätestens
21. September 2015
bei der Steuerberaterkammer Berlin, Wichmannstraße 6, 10787 Berlin, einreichen. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt bei der Steuerberaterkammer Berlin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Anmeldeformular sowie die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum „Steuerfachwirt“ / zur „Steuerfachwirtin“ können unter der Adresse www.stbk-berlin.de im Internet im Bereich „Steuerfachwirt“ abgerufen werden.
Für die Anmeldung wird eine Zulassungsgebühr in Höhe von EUR 130,-- und eine Prüfungsgebühr in Höhe von EUR 310,--, insgesamt EUR 440,--, erhoben. Dieser Betrag ist auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten mit dem Verwendungszweck: „Steuerfachwirt“ zu überweisen:
Berliner Volksbank eG
IBAN: DE62 1009 0000 1313 4860 08
BIC: BEVODEBB
Postbank Berlin
IBAN: DE62 1001 0010 0005 4811 00
BIC: PBNKDEFF
Im Falle einer Wiederholungsprüfung beträgt die Gebühr für die Zulassung und Durchführung der Wiederholungsprüfung insgesamt EUR 310,--.
Berlin, 6. Mai 2015
Roland Kleemann
Präsident