Amtliche Bekanntmachung Nr. 2/2017
Sommer-Zwischenprüfung für Auszubildende und betriebliche Umschüler
Die Sommer-Zwischenprüfung wird für unsere Auszubildenden am 3. April 2017 stattfinden.
An der Sommer-Zwischenprüfung müssen Auszubildende sowie betriebliche Umschüler mit einem vertraglich vereinbarten Ausbildungsende in der Zeit vom 1. April bis 30. September 2018 teilnehmen.
Die Auszubildenden sowie die betrieblichen Umschüler werden rechtzeitig durch die Steuerberaterkammer Berlin schriftlich geladen. Die Ausbildenden erhalten eine Fotokopie der Ladung zur Kenntnisnahme.
Berlin, 3. Januar 2017
Roland Kleemann
Präsident