Amtliche Bekanntmachung Nr. 6/2018
Winter-Zwischenprüfung für Auszubildende und betriebliche Umschüler
Die Winter-Zwischenprüfung für unsere Auszubildenden wird am 15. Oktober 2018 stattfinden.
An der Winter-Zwischenprüfung müssen Auszubildende sowie betriebliche Umschüler mit einem vertraglich vereinbarten Ausbildungsende in der Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 31. März 2020 teilnehmen.
Die Auszubildenden sowie die betrieblichen Umschüler werden rechtzeitig durch die Steuerberaterkammer Berlin schriftlich geladen. Die Ausbildenden erhalten eine Fotokopie der Ladung zur Kenntnisnahme.
Berlin, 27. Juli 2018
Roland Kleemann
Präsident