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Steuerberater/innen

Einfach gut beraten

Sie sind die Expertinnen und Experten für steuerliche Angelegenheiten. Sie begleiten und unterstützen ihre Mandantinnen und Mandanten bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten und vertreten sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

„Im Sinne aller sorgen wir dafür, dass unser wichtiger Beruf ein freier Beruf bleibt.“

Elena Weismann
Vizepräsidentin der Steuerberaterkammer Berlin

Mandatsverhältnis

Gute Aussichten für beide Seiten

Ein erfolgreiches Mandatsverhältnis beginnt häufig mit unserem Suchdienst. Hier sind alle Steuerberater/innen Berlins verzeichnet, die Sie nach Spezialgebiet und Tätigkeitsschwerpunkt suchen können.

Der Kontaktaufnahme danach folgt in der Regel ein erstes Gespräch – zum persönlichen Kennenlernen und um den Umfang des Auftrags sowie die voraussichtliche Höhe der anfallenden Gebühren zu bereden. Sollte hierbei eine Steuerberatungsauskunft gegeben werden, können bereits für dieses Erstgespräch Kosten anfallen.

Die Beauftragung mit Ihren steuerlichen Angelegenheiten kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Das Bevollmächtigen zu einer Vertretung gegenüber Finanzämtern oder Finanzgerichten ist jedoch nur schriftlich wirksam. Auch eine Zustellungsvollmacht kann erteilt werden; Schreiben und Bescheide der Behörden gelangen dann direkt zur Steuerberaterin/zum Steuerberater.

Wir empfehlen auf jeden Fall, einen schriftlichen Steuerberatungsvertrag abzuschließen, weil darin der konkrete Auftragsumfang, Kündigungsfristen oder die Höhe des Haftungsbetrags festgehalten werden können.

Erforderliche Unterlagen sollten zeitnah und vollständig an die Steuerberaterin/den Steuerberater übergeben werden, damit eine zügige Bearbeitung und die Einhaltung gesetzlicher Fristen gewährleistet werden kann.

Während der Bearbeitung Ihres Auftrags klärt die Steuerberaterin/der Steuerberater mit Ihnen offene Fragen, weist auf steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und einschlägige Gesetzesänderungen hin und informiert Sie über den Schriftwechsel mit Dritten, wie etwa Finanzämtern.

Nach Erledigung des Auftrags kann die Steuerberaterin/der Steuerberater die erbrachten Leistungen abrechnen. Sie erhalten die Arbeitsergebnisse und Sie bekommen Ihre Unterlagen zurück.

Der Steuerberatungsvertrag kann beiderseits gekündigt werden.

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Berufsaufsicht

Geschulte Augen, offene Ohren

Die Steuerberaterkammer Berlin überwacht die Einhaltung der Berufspflichten ihrer Mitglieder – darunter versteht man alle Normen, die eine unabhängige, eigenverantwortliche, gewissenhafte und verschwiegene Berufsausübung ohne berufswidrige Werbung vorgeben.

Geht eine Beschwerde gegen eine Steuerberaterin/einen Steuerberater ein, können wir sie/ihn dazu auffordern, Auskunft zu geben, Handakten vorzulegen oder persönlich vorzusprechen. Ist die Verletzung einer Berufspflicht nachgewiesen, sprechen wir eine Rüge gemäß § 81 StBerG aus oder beantragen in schwerwiegenden Fällen die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens. Je nach Schwere der Pflichtverletzung kann es eine Warnung, einen Verweis, eine Geldbuße oder ein Berufsverbot nach sich ziehen.

Was tun, wenn’s Schwierigkeiten gibt?

Treten bei der Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberaterin/Ihrem Steuerberater Probleme auf, sollten Sie zunächst das Gespräch mit ihr/ihm suchen. Ist keine Klärung möglich, dann wenden Sie sich bitte schriftlich an uns, die Steuerberaterkammer Berlin, Wichmannstraße 6, 10787 Berlin. In Ihrer Beschwerde sollten Sie den maßgeblichen Sachverhalt schildern, Unterlagen in Kopie beifügen und Ihre Anschrift angeben. Das Beschwerdeverfahren ist für Sie kostenlos.

Beachten Sie bitte, dass wir bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche nicht behilflich sein können, da dies die Aufgabe der Zivilgerichte ist. Auf Antrag vermitteln wir Sie aber gern bzw. erteilen im Rahmen unserer Möglichkeiten Auskunft über Name, Adresse und Versicherungsnummer der Berufshaftpflichtversicherung der Steuerberaterin/des Steuerberaters, damit Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Als Steuerberaterkammer vermitteln wir auch zwischen unseren Mitgliedern und ihren Auftraggeberinnen/-gebern. Hierbei handelt es sich aber nicht um ein schiedsrichterliches Verfahren im Sinne der § 1025 ff. ZPO – das heißt, wir können keinen Schiedsspruch fällen, sondern nur auf eine gütliche Einigung zwischen den Parteien hinwirken.

 

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Honorarbeispiele

1. Beispiel Arbeitnehmer/in

Für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer wird die Einkommensteuererklärung erstellt; außerdem werden die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit ermittelt. Sollten weitere Einkünfte erzielt worden sein, werden für ihre Ermittlung weitere Gebühren berechnet.

Jahreseinkommen: 40.000,00 Euro Jahreshonorar
Einkommensteuererklärung 318,30 Euro
Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit 106,10 Euro
Entgelt für Post- und Telekommunikation 20,00 Euro
Summe netto (zzgl. Ust.) 444,40 Euro

2. Beispiel Freiberufler/in

Für die Freiberuflerin/den Freiberufler führt die Steuerberaterin/der Steuerberater die vereinbarten monatlichen steuerlichen Aufzeichnungen. Der Gewinn wird durch eine einfache Einnahmenüberschussrechnung ermittelt. Die Freiberuflerin/der Freiberufler stellt geordnete Belege zusammen und lässt sie monatlich erfassen, damit die Umsatzsteuervoranmeldung erstellt werden kann. Außerdem wird eine betriebswirtschaftliche Auswertung angefertigt, wodurch die Freiberuflerin/der Freiberufler die Geschäftsentwicklung stets im Blick hat.

Jahresumsatz: 80.000,00 Euro Jahreshonorar
Führen monatl. steuerl. Aufzeichnungen inkl. Abgabe der USt.-Voranmeldungen 1.377,60 Euro
Lohnbuchführung (ein Mitarbeiter) 298,00 Euro
Überschussrechnung
Umsatzsteuerjahreserklärung
Einkommenssteuererklärung
Entgelt für Post- und Telekommunikation
582,75 Euro
145,50 Euro
369,00 Euro
100,00 Euro
Summe netto (zzgl. USt.) 2.872,85 Euro
   

3. Beispiel Mittelständischer Betrieb

Im Fall einer GmbH erledigt die Steuerberaterin/der Steuerberater die laufende Finanzbuchführung und besorgt die Lohnbuchhaltung für zehn Mitarbeiter/innen mit Festlöhnen. Dazu kommen der Jahresabschluss mit E-Bilanz und Anhang sowie alle notwendigen betrieblichen Steuererklärungen.

Jahresumsatz: 2.000.000,00 Euro Jahreshonorar
Buchführung 14.428,80 Euro
Lohnbuchführung (10 Mitarbeiter) 2.580,00 Euro
Jahresabschluss einschließlich Anhang und E-Bilanz 4.501,10 Euro
Körperschaftsteuererklärung 637,20 Euro
Umsatzsteuererklärung 640,80 Euro
Gewerbesteuererklärung 477,90 Euro
Entgelt für Post- und Telekommunikation 560,00 Euro
Summe netto (zzgl. USt.) 23.825,80 Euro

4. Beispiel Start-up-GmbH

Im Fall einer Start-up-GmbH kümmert sich die Steuerberaterin/der Steuerberater um die Lohnbuchhaltung für drei Mitarbeiter/innen mit Festlöhnen, um die laufende Finanzbuchführung, um den Jahresabschluss einschließlich E-Bilanz sowie um notwendige betriebliche Steuererklärungen.

Einmalige Kosten
  Honorar einmalig
Steuerrechtliche Erstberatung 100,00 Euro
Korrespondenz mit dem Finanzamt (Erfassung, Steuernummer) 120,00 Euro
Eröffnungsbilanz 100,00 Euro
Einrichtung der Finanzbuchführung 80,00 Euro
Einrichtung der Lohnbuchführung 80,00 Euro
Entgelt für Post- und Telekommunikation 20,00 Euro
Summe netto (zzgl. USt.) 500,00 Euro
Laufende Kosten
Jahresumsatz: 100.000,00 Euro Jahreshonorar
Buchführung 1.486,80 Euro
Lohnbuchführung 694,00 Euro
Jahresabschluss einschließlich E-Bilanz 1.530,00 Euro
Körperschaftsteuererklärung 199,50 Euro
Umsatzsteuerjahreserklärung 171,30 Euro
Gewerbesteuererklärung 199,50 Euro
Entgelt für Post- und Telekommunikation 560,00 Euro
Summe netto (zzgl. USt.) 4.841,10 Euro

5. Beispiel Start-up-Einzelunternehmen ohne Angestellte

Die monatlichen steuerlichen Aufzeichnungen und die Ermittlung des Gewinns durch eine einfache Einnahmenüberschussrechnung gehören zu den Hauptaufgaben von Steuerberaterinnen und Steuerberatern in der Zusammenarbeit mit nicht buchführungspflichtigen Unternehmerinnen/Unternehmern. Geordnete Belege werden monatlich erfasst, damit die Umsatzsteuervoranmeldung angefertigt werden kann. Als Kurzinformation und Übersicht erhält die Mandantin/der Mandant eine betriebswirtschaftliche Auswertung.

Einmalige Kosten
  Honorar einmalig
Steuerrechtliche Erstberatung 100,00 Euro
Korrespondenz mit dem Finanzamt (Erfassung, Steuernummer) 80,00 Euro
Einrichtung der Finanzbuchführung 80,00 Euro
Entgelt für Post- und Telekommunikation 20,00 Euro
Summe netto (zzgl. USt.) 280,00 Euro
Laufende Kosten
Jahresumsatz: 30.000,00 Euro Jahreshonorar
Führen monatl. steuerl. Aufzeichnungen inkl. USt.-Voranmeldung 856,80 Euro
Überschussrechnung 304,50 Euro
USt.-Jahreserklärung 145,50 Euro
Gewerbesteuererklärung 145,50 Euro
Einkommensteuererklärung 145,50 Euro
Entgelt für Post- und Telekommunikation 251,36 Euro
Summe netto (zzgl. USt.) 1.849,16 Euro

Ihre Fachberater/innen

Fachberater/in für internationales Steuerrecht

In allen Fragen rund um die Themen Außensteuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen, Verrechnungspreise sowie Besteuerung von Steuerausländerinnen/-ausländern in Deutschland bzw. inländischen Steuerpflichtigen im Ausland sind Fachberater/-innen für Internationales Steuerrecht optimale Ansprechpartner/innen.

Bei der Berücksichtigung ausländischer Einkünfte in der inländischen Steuererklärung steht Ihnen die Fachberaterin/der Fachberater mit Rat und Tat zur Seite.

„Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ ist eine von uns verliehene amtliche Bezeichnung, die Mitglieder mit erwiesenermaßen überdurchschnittlichen praktischen und theoretischen Kenntnissen auf diesem Gebiet tragen dürfen. Erforderlich sind der Besuch eines 120-stündigen Lehrgangs, die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen sowie der Nachweis, in der Praxis zahlreiche Fälle aus dem internationalen Steuerrecht bearbeitet zu haben.

Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern

Dafür, diese Fachbezeichnung tragen zu dürfen, brauchen die Bewerber/innen Nachweise umfangreicher Kenntnisse in den Bereichen Einfuhrabfertigung, Zolltarifrecht, Zollwertrecht, Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, elektronische Zollabwicklung unter ATLAS, Zollschuldrecht, Rechtsschutz und Billigkeitsmaßnahmen sowie Straf- und Bußgeldsachen aus dem Bereich Zölle und Verbrauchsteuern.

Wer Unterstützung auf diesem Gebiet benötigt, ist bei Fachberaterinnen/-beratern für Zölle und Verbrauchsteuern bestens aufgehoben.

„Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern“ ist eine von uns verliehene Fachbezeichnung, die überdurchschnittliche Kompetenz in den genannten Bereichen garantiert. Um diesen Titel tragen zu dürfen, muss die Anwärterin/der Anwärter einen 120-stündigen Lehrgang besucht und an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben; außerdem muss sie/er dafür den Nachweis einer umfassenden Praxiserfahrung in der Bearbeitung einschlägiger Fälle erbringen.

Sven Fiedler, Ute Zemann-Zipser und Timo Riegel sitzen an einem

Zahlen, Daten, Fakten

4660

Mitglieder gesamt

958

Davon Berufsausübungsgesellschaften

67

Fachberater/-innen für Internationales Steuerrecht